
Verstoß gegen Anti-Doping-Richtlinien festgestellt
Die European Tour Group hat eine dreimonatige Sperre gegen Gavin Green ausgesprochen. Der Profi verstieß gegen die geltenden Anti-Doping-Richtlinien der Tour. Grundlage der Entscheidung ist ein positives Testergebnis im Rahmen einer Dopingkontrolle während der Saison 2025.
Nach Angaben der European Tour Group wurde bei der Analyse eine verbotene Substanz festgestellt, die in einem pflanzlichen Nahrungsergänzungsmittel enthalten war. Dieses Präparat ist laut Mitteilung in Asien erhältlich und wurde von Green als therapeutische Maßnahme zur Behandlung einer medizinischen Erkrankung eingenommen.
Nahrungsergänzungsmittel als Ursache identifiziert
Die European Tour Group betont in ihrer offiziellen Stellungnahme, dass die Substanz nicht gezielt eingenommen wurde, sondern Bestandteil eines pflanzlichen Produkts war. Dennoch greift in diesem Fall das Prinzip der strikten Haftung, das im Anti-Doping-Regelwerk verankert ist und unabhängig von der Absicht des Athleten Anwendung findet.
Green arbeitete nach Angaben der Tour während des gesamten Verfahrens vollständig mit den zuständigen Stellen zusammen und akzeptierte die verhängte Sperre. Weitere Details zur medizinischen Indikation oder zur genauen Zusammensetzung des Präparats wurden nicht veröffentlicht.
Rückwirkende Sperre mit klar definiertem Zeitraum
Die dreimonatige Sperre trat rückwirkend zum 5. Dezember 2025 in Kraft. Dadurch ist Gavin Green ab dem 5. März 2026 wieder startberechtigt und kann anschließend an offiziellen Turnieren der Tour teilnehmen. Die rückwirkende Anwendung der Sanktion berücksichtigt den zeitlichen Ablauf des Verfahrens sowie die Kooperation des Spielers.
Parallel zur Sperre wurde Green rückwirkend vom Danish Golf Championship 2025 disqualifiziert. Bei diesem Turnier wurde die Dopingprobe entnommen, die letztlich zu dem positiven Befund führte. Ergebnisse und mögliche Preisgelder aus diesem Wettbewerb verlieren damit ihre Gültigkeit.
Keine weiteren Stellungnahmen angekündigt
Die European Tour Group erklärte abschließend, dass es zu diesem Fall keine weiteren Kommentare geben werde. Damit bleibt die offizielle Mitteilung die einzige Informationsgrundlage zur Sanktion gegen Gavin Green. Auch seitens des Spielers liegt bislang keine öffentliche Stellungnahme vor.
Der Fall unterstreicht erneut die Bedeutung von Vorsicht im Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln im Profisport. Auch Produkte aus pflanzlicher oder therapeutischer Herkunft können Inhaltsstoffe enthalten, die gegen Anti-Doping-Regularien verstoßen. Für Spieler auf internationalem Niveau bleibt die eigenverantwortliche Prüfung sämtlicher Präparate ein zentraler Bestandteil der professionellen Vorbereitung.
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